Batteriegesetzhinweise
THEMA Internetrecht
Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Juristische Mustertexte haben vor allem ein Kriterium zu erfüllen: Ihre Qualität muss tadellos sein. Damit Sie sich auf unsere Produkte verlassen können, hat janolaw ein Team von hochkarätigen Wirtschaftsanwälten zusammengestellt, das über die Produktion wacht. Ergebnis sind mehrere hundert Muster, die weite Bereiche des Privatrechts abdecken - vom Arbeits- über das Miet- bis hin zum Familien- und Wirtschaftsrecht. Jedes Muster bringt Ihr Anliegen auf den Punkt; die ständige Aktualisierung und die Anpassung an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen gehören zum Pflichtprogramm der verantwortlichen Redakteure.
Rechtliche Hinweise
Das Batteriegesetz (BattG) ersetzte am 1. Dezember 2009 die Batterieverordnung. Die Hinweispflichten für den Online-Händler bleiben aber nahezu unverändert. Wer als Unternehmer Batterien, Akkus oder batteriebetriebene Geräte (z. B. Uhren) an Verbraucher verkauft, muss diese auf die gesetzliche Rückgabepflicht hinweisen. Batterien gehören nicht in den normalen Hausmüll, sondern müssen gesondert entsorgt werden. Die Entsorgung obliegt dem Händler.
Im Online-Handel muss der Kunde darauf hingewiesen werden, dass er die entleerten Batterien am Versandlager des Verkäufers zurückgeben kann. Die Rückgabe muss für den Kunden unentgeltlich sein. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Händler aber nicht verpflichtet, dem Kunden eventuell angefallene Versandkosten für die Rücksendung zu erstatten. Diese Frage muss ggf. gerichtlich geklärt werden.
Wer als Händler seiner Hinweispflicht nicht nachkommt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,- Euro belangt werden.
Als Händler dürfen Sie die zurückgegebenen Batterien selbstverständlich auch nicht in den Hausmüll werfen. Informationen zu einer ordnungsgemäßen Entsorgung finden Sie bei der „Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH“ (http://www.grs-batterien.de).
Sonderfall: Fahrzeugbatterien, die nicht in Fahrzeuge eingebaut sind
§ 10 BattG sieht eine Pfandpflicht in Höhe von 7,50 Euro inkl. Umsatzsteuer vor, wenn der Verbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Sie können bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Auf die Pfandpflicht muss der Verbraucher deutlich hingewiesen werden. Den Pfandbetrag sollten Sie daher ähnlich wie die Versandkosten beim Preis anzeigen.
Formale Hinweise
Sie können Ihren Kunden den auf der letzten Seite abgebildeten Hinweistext nach dem Batteriegesetz entweder über einen eigenen Link namens „Hinweis nach dem Batteriegesetz“ zugänglich machen oder der Warenlieferung ein Informationsblatt in Papier (eine E-Mail reicht nicht aus) beilegen. Um der Gefahr einer Abmahnung zu entgehen, sollten Sie den Hinweistext nicht in Ihren AGB verstecken.
Sie möchten sich endlich in Ruhe um Ihre Geschäfte und nicht darum kümmern, ob die Widerrufsbelehrung oder die AGB wieder an neue Urteile oder Gesetzesänderungen angepasst werden müssen? Dann buchen Sie unseren Update-Service:
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Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
1. „Cd" steht für Cadmium.
2. „Hg" steht für Quecksilber.
3. „Pb" steht für Blei.